Sicherheitsdatenblatt


SICHERHEITSDATENBLATT (SDB) - als das wichtigste Dokument in der Lieferkette

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) wird auf der Grundlage der EG-Verordnung 1907/2006 REACH, Absatz 31, Anhang II, erstellt, die durch die Verordnung (EG) 2015/830 vom 28.05.2015 

Ein Sicherheitsdatenblatt für einen Stoff oder ein Gemisch ist erforderlich, um Chemikalien richtig, sicher und wirksam zu verwenden, insbesondere solche, die eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen.   

Als Dokument stellt es eine Sammlung von Informationen über die gefährlichen Eigenschaften eines Gemisches (oder Stoffes) und Empfehlungen für ihre sichere Verwendung. In erster Linie ist es für Benutzer gedacht, die berufliche Tätigkeiten ausüben, um die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Das Sicherheitsdatenblatt macht es dem Arbeitgeber möglich, festzustellen, ob das Produkt gefährliche Chemikalien oder bedenkliche Stoffe enthält und ob diese am Arbeitsplatz vorhanden sind, und ermöglicht es, die Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer, die aus der Verwendung von Chemikalien resultieren, zu bewerten. 

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Element in der Produktlieferkette zwischen:

  • dem Hersteller
  • dem Lieferanten
  • dem nachgeschalteten Anwender
  • dem Händler

Jeder Teilnehmer der Lieferkette ist für ein gültiges und aktuelles Sicherheitsdatenblatt verantwortlich. Die Person, die das Produkt in Verkehr bringt, ist verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt spätestens am Tag der ersten Lieferung vorzulegen. 

 - CLP – Abkürzung, Englisch: Classification, Labelling and Packaging. Dies betrifft die Verordnung Nr. 1272/2008, in der Vorschriften für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische festgelegt sind. 

- REACH – Abkürzung, Englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Die Verordnung 1907/2006 wurde umgesetzt, um die Regeln für die Verwendung chemischer Produkte auf kontrollierte und transparente Weise zu harmonisieren

 

ANGEBOT – Sicherheitsdatenblätter – Vertrauen Sie den Experten

Wir entwickeln und übersetzen Sicherheitsdatenblätter in alle europäischen Sprachen. 

Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie die Einstufung und Kennzeichnung nach CLP erfolgen auf Basis von den folgenden, zur Verfügung gestellten Daten:

  • Original-Sicherheitsdatenblatt in beliebiger Fremdsprache (u. a. Englisch, Deutsch)
  • auf der Basis von einem Rezept (Zutaten)
  • Sicherheitsdatenblätter für einzelne Bestandteile des chemischen Produkts
  • Physikalisch-chemische Daten
  • andere Quellenmaterialien

Sicherheitsdatenblätter der Firma EKOS werden in der folgenden Weise bearbeitet:

  • Übersetzung von Texten aus Fremdsprachen ins Polnische
  • Überprüfung der Einstufung nach dem geltenden Recht
  • Ergänzung der erforderlichen Daten
  • Löschung unnötiger Informationen oder Fehler
  • strikte Anpassung an die Anforderungen des EU- und nationalen Rechts

Sicherheitsdatenblätter sollten nicht von vereidigten Übersetzern erstellt werden, da solche Übersetzungen den Anforderungen des nationalen und EU-Rechts nicht entsprechen würden.

 

ÜBERSETZUNG VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN

Wir bieten Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten in alle Amtssprachen in Europa an.

 


Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Abs. 31 ist das Sicherheitsdatenblatt in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten vorzulegen, auf deren Hoheitsgebiet der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.
Unternehmer und Lieferanten von chemischen Produkten in andere Länder der Europäischen Union müssen die Sicherheitsdatenblätter und -Etiketten in der Sprache des Empfängers vorlegen. Dies gilt häufig auch für Länder außerhalb der Europäischen Union, in denen die Empfänger die Anforderungen der CLP-Verordnung umsetzen und eine entsprechende Dokumentation in der Amtssprache des Landes benötigen.

Das Sicherheitsdatenblatt wird nach einer zugelassenen Vorlage erstellt und hat bestimmte Namen für die einzelnen Abschnitte und Unterabschnitte. Die Vorlage und die einzelnen Inhalte sind in einem bestimmten Mitgliedstaat gesetzlich festgelegt und dürfen nicht geändert werden. Der Inhalt der Sicherheitsdatenblätter richtet sich nach den Angaben des Herstellers und nach den EU- und nationalen Vorschriften.

Eine einfache Übersetzung des Sicherheitsdatenblattes kann wesentliche Fehler und Verwechslungen zur Folge haben.  Zur Erstellung eines richtigen Sicherheitsdatenblattes sind sowohl chemische Kenntnisse sowie die Kenntnisse der in einem bestimmten Land geltenden Gesetze erforderlich. Ein qualifizierter Fachmann erstellt ein Dokument in Übereinstimmung mit einer Reihe von Anforderungen, einschließlich Bezeichnungen chemischer Stoffe, Werte der höchsten zulässigen Konzentrationen oder Transportvorschriften. Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wesentlicher Bestandteil der in der Lieferkette gemäß REACH und CLP bereitgestellten Dokumente.  Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Sicherheitsdatenblätter in Fremdsprachen

 

AKTUALISIERUNG VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN 

Wir bieten unseren Kunden eine ständige Überwachung nationaler/europäischer Gesetzesänderungen und informieren sie regelmäßig über die Notwendigkeit der Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern

Die Lieferanten der chemischen Produkte gem. Art. 31 Abs. 9 der REACH-Verordnung sind verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, wenn neue Informationen, die sich auf Risikomanagementmaßnahmen auswirken können, oder neue Informationen zu Gefahren vorliegen. Die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter chemischer Stoffe und Gemische bedeutet, dass diese den seit der letzten Aktualisierung eingeführten Änderungen der gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.

Die Lieferanten müssen das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisieren, wenn: 
  • neue Informationen, die sich auf Risikomanagementmaßnahmen auswirken können oder neue Angaben über Gefahren, verfügbar werden. 
  • wenn eine Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird – dies gilt für Stoffe, die im Anhang XIV (REACH) aufgelistet sind
  • wenn eine Einschränkung vorliegt – Anhang XVII (REACH)

Bitte beachten Sie, dass die nach REACH-Registrierungen aktualisierten Sicherheitsdatenblätter die Nummern dieser Registrierungen enthalten sollten. Dies gilt auch für Gemische. Dann werden die Registrierungsnummern für die darin enthaltenen Stoffe in Abschnitt 3.2 neben anderen Nummern, die den Stoff identifizieren, platziert. 


ETIKETTEN (Kennzeichnung) - Erstellung von Pflichtinhalten 

Ein umfassendes Angebot zur Erstellung von Inhalten für ein chemisches Produkt-Etikett.

Unternehmer haben die Pflicht, ein Produkt (Gemisch oder Stoff) vor dem Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und den örtlichen Gesetzen korrekt zu kennzeichnen. Dies gilt für Produkte (Stoffe oder Gemische), die als gefährlich eingestuft sind. 

Um allen gesetzlichen Anforderungen bei der Markteinführung eines chemischen Produkts gerecht zu werden, bieten wir unseren Kunden eine umfassende Analyse und Bearbeitung des obligatorischen Inhalts für die Einzelverpackung (chemisches Produktetikett) unter Berücksichtigung der Produktspezifität an (weiterführende Informationen: Etiketten Kennzeichnung).


ELDIOM – Elektronische Gemischinformationen-Erklärung (Polen)

Im Auftrag unserer Kunden bereiten wir eine umfassende Registrierung eines chemischen Produkts, indem wir die Informationen dem Chemikalieninspektor über das ELDIOM-System vorlegen. 

ELDIOM - Elektronische Gemischinformationen-Erklärung

Wir verweisen Sie systematisch darauf, Informationen über ein gefährliches/Risiko verursachendes Gemisch an den Chemikalieninspektor über das ELDIOM-System zu senden.

Die Firma EKOS registriert für Kunden Produkte im ELDIOM-System - lesen Sie mehr


BERATUNG - wir beraten Sie gerne 

Wir bieten unseren Kunden kostenlose Beratung zu den Aufgaben und Pflichten von Unternehmern, die Chemikalien in Übereinstimmung mit den REACH- und CLP-Vorschriften in Verkehr bringen.

Wir unterstützen das Unternehmen kontinuierlich bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Chemikalienmanagement. Erläuterungen und Meinungen zu Meldungen von Kontrollstellen und Kundenbeschwerden zu Sicherheitsdatenblättern, Inhalt der Etiketten im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.


SPEZIALISTEN - vertrauen Sie den Experten!

Die Firma EKOS ist seit 1988 kontinuierlich auf dem Markt präsent. Dies gibt uns die Position des erfahrensten Unternehmens in Polen mit den größten Erfolgen in unserem Beruf: Unsere Spezialisten verfügen über jahrzehntelange praktische Erfahrung in der chemischen Industrie, wodurch wir zuverlässige Informationssammlungen erstellen können. Uns vertrauten unter anderem: Referenzen

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