SICHERHEITSDATENBLATT (SDB/MSDS) – was ist das und warum ist es wichtig?
Als das wichtigste Dokument in der Lieferkette
Das
Sicherheitsdatenblatt (SDB) wird auf der Grundlage der EG-Verordnung
1907/2006 REACH, Absatz 31, Anhang II, erstellt, die durch die Verordnung
(EU) 2020/878 vom 18. Juni 2020.
Benötigen Sie professionell erstellte Sicherheitsdatenblätter gemäß den Anforderungen von CLP und REACH? Kontaktieren Sie uns, um ein individuelles Angebot für Ihr Produkt zu erhalten: +48 668 434 473 or ekos@ekos.gda.pl
Ein
Sicherheitsdatenblatt 2026 für einen Stoff oder ein Gemisch ist erforderlich, um
Chemikalien richtig, sicher und wirksam zu verwenden, insbesondere solche, die
eine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt darstellen.
Als Dokument
stellt es eine Sammlung von Informationen über die gefährlichen Eigenschaften
eines Gemisches (oder Stoffes) und Empfehlungen für ihre sichere Verwendung. In
erster Linie ist es für Benutzer gedacht, die berufliche Tätigkeiten ausüben,
um die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und zum
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt am Arbeitsplatz
sicherzustellen.
Das
Sicherheitsdatenblatt macht es dem Arbeitgeber möglich, festzustellen, ob das
Produkt gefährliche Chemikalien oder bedenkliche Stoffe enthält und ob diese am
Arbeitsplatz vorhanden sind, und ermöglicht es, die Gefährdung der Gesundheit
und Sicherheit der Arbeitnehmer, die aus der Verwendung von Chemikalien
resultieren, zu bewerten.
Das Sicherheitsdatenblatt
ist ein wichtiges Element in der Produktlieferkette zwischen:
- dem Hersteller
- dem Lieferanten
- dem nachgeschalteten Anwender
- dem Händler
Jeder
Teilnehmer der Lieferkette ist für ein gültiges und aktuelles
Sicherheitsdatenblatt verantwortlich. Die Person, die das Produkt in Verkehr
bringt, ist verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt spätestens am Tag der
ersten Lieferung vorzulegen.
- CLP
– Abkürzung, Englisch: Classification, Labelling and Packaging. Dies
betrifft die Verordnung Nr. 1272/2008, in der Vorschriften für die Einstufung,
Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Gemische festgelegt
sind.
- REACH –
Abkürzung, Englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of
Chemicals. Die Verordnung 1907/2006 wurde umgesetzt, um die Regeln für die
Verwendung chemischer Produkte auf kontrollierte und transparente Weise zu
harmonisieren
ANGEBOT – Sicherheitsdatenblätter – Vertrauen Sie den Experten
Wir
entwickeln und übersetzen Sicherheitsdatenblätter in alle europäischen
Sprachen.
Die
Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie die Einstufung und Kennzeichnung
nach CLP erfolgen
auf Basis von den folgenden, zur Verfügung gestellten Daten:
- Original-Sicherheitsdatenblatt in
beliebiger Fremdsprache (u. a. Englisch, Deutsch)
- auf der Basis von einem Rezept (Zutaten)
- Sicherheitsdatenblätter für einzelne
Bestandteile des chemischen Produkts
- Physikalisch-chemische Daten
- andere Quellenmaterialien
Sicherheitsdatenblätter
der Firma EKOS werden in der folgenden Weise bearbeitet:
- Übersetzung von Texten aus Fremdsprachen
ins Polnische
- Überprüfung der Einstufung nach dem
geltenden Recht
- Ergänzung der erforderlichen Daten
- Löschung unnötiger Informationen oder
Fehler
- strikte Anpassung an die Anforderungen des
EU- und nationalen Rechts
Sicherheitsdatenblätter
sollten nicht von vereidigten Übersetzern erstellt werden, da
solche Übersetzungen den Anforderungen des nationalen und EU-Rechts nicht
entsprechen würden.
ÜBERSETZUNG VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN
Wir
bieten Übersetzungen von Sicherheitsdatenblättern und Etiketten in alle
Amtssprachen in Europa an.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Abs. 31 ist das
Sicherheitsdatenblatt in den Amtssprachen der Mitgliedstaaten vorzulegen,
auf deren Hoheitsgebiet der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird.
Unternehmer und Lieferanten von chemischen Produkten in andere Länder der
Europäischen Union müssen die Sicherheitsdatenblätter und -Etiketten in der
Sprache des Empfängers vorlegen. Dies gilt häufig auch für Länder außerhalb
der Europäischen Union, in denen die Empfänger die Anforderungen der
CLP-Verordnung umsetzen und eine entsprechende Dokumentation in der Amtssprache
des Landes benötigen.
Das Sicherheitsdatenblatt wird nach einer zugelassenen Vorlage
erstellt und hat bestimmte Namen für die einzelnen Abschnitte und
Unterabschnitte. Die Vorlage und die einzelnen Inhalte sind in einem bestimmten
Mitgliedstaat gesetzlich festgelegt und dürfen nicht geändert werden. Der
Inhalt der Sicherheitsdatenblätter richtet sich nach den Angaben des
Herstellers und nach den EU- und nationalen Vorschriften.
Eine einfache Übersetzung des Sicherheitsdatenblattes kann
wesentliche Fehler und Verwechslungen zur Folge haben. Zur Erstellung
eines richtigen Sicherheitsdatenblattes sind sowohl chemische Kenntnisse
sowie die Kenntnisse der in einem bestimmten Land geltenden Gesetze
erforderlich. Ein qualifizierter Fachmann erstellt ein Dokument in
Übereinstimmung mit einer Reihe von Anforderungen, einschließlich
Bezeichnungen chemischer Stoffe, Werte der höchsten zulässigen Konzentrationen
oder Transportvorschriften. Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wesentlicher
Bestandteil der in der Lieferkette gemäß REACH und CLP bereitgestellten
Dokumente. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Sicherheitsdatenblätter
in Fremdsprachen
AKTUALISIERUNG
VON SICHERHEITSDATENBLÄTTERN
Wir
bieten unseren Kunden eine ständige Überwachung nationaler/europäischer
Gesetzesänderungen und informieren sie regelmäßig über die Notwendigkeit der
Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern
Die Lieferanten der chemischen Produkte gem. Art. 31 Abs. 9 der REACH-Verordnung sind verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, wenn neue Informationen, die sich auf Risikomanagementmaßnahmen auswirken können, oder neue Informationen zu Gefahren vorliegen. Die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter chemischer Stoffe und Gemische bedeutet, dass diese den seit der letzten Aktualisierung eingeführten Änderungen der gesetzlichen Vorschriften angepasst werden.
Die Lieferanten müssen das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisieren, wenn:
- neue Informationen, die sich auf Risikomanagementmaßnahmen auswirken
können oder neue Angaben über Gefahren, verfügbar werden.
- wenn eine Genehmigung erteilt oder
abgelehnt wird – dies gilt für Stoffe, die im Anhang XIV (REACH)
aufgelistet sind
- wenn eine Einschränkung vorliegt –
Anhang XVII (REACH)
Bitte beachten Sie, dass die nach REACH-Registrierungen aktualisierten Sicherheitsdatenblätter 2026 die Nummern dieser Registrierungen enthalten sollten. Dies gilt auch für Gemische. Dann werden die Registrierungsnummern für die darin enthaltenen Stoffe in Abschnitt 3.2 neben anderen Nummern, die den Stoff identifizieren, platziert.
ETIKETTEN
(Kennzeichnung) - Erstellung von Pflichtinhalten
Ein
umfassendes Angebot zur Erstellung von Inhalten für ein chemisches
Produkt-Etikett.
Unternehmer
haben die Pflicht, ein Produkt (Gemisch oder Stoff) vor dem Inverkehrbringen
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und den örtlichen Gesetzen korrekt
zu kennzeichnen. Dies gilt für Produkte (Stoffe oder Gemische), die als gefährlich
eingestuft sind.
Um allen gesetzlichen Anforderungen bei der Markteinführung eines chemischen Produkts gerecht zu werden, bieten wir unseren Kunden eine umfassende Analyse und Bearbeitung des obligatorischen Inhalts für die Einzelverpackung (chemisches Produktetikett) unter Berücksichtigung der Produktspezifität an (weiterführende Informationen: Etiketten Kennzeichnung).
BERATUNG
- wir beraten Sie gerne
Wir
bieten unseren Kunden kostenlose Beratung zu den Aufgaben und Pflichten von
Unternehmern, die Chemikalien in Übereinstimmung mit den REACH- und
CLP-Vorschriften in Verkehr bringen.
Wir unterstützen das Unternehmen kontinuierlich bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Chemikalienmanagement. Erläuterungen und Meinungen zu Meldungen von Kontrollstellen und Kundenbeschwerden zu Sicherheitsdatenblättern, Inhalt der Etiketten im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
SPEZIALISTEN - vertrauen Sie den Experten!
Die Firma EKOS ist seit 1988 kontinuierlich auf dem Markt präsent. Dies gibt uns die Position des erfahrensten Unternehmens in Polen mit den größten Erfolgen in unserem Beruf: Unsere Spezialisten verfügen über jahrzehntelange praktische Erfahrung in der chemischen Industrie, wodurch wir zuverlässige Informationssammlungen erstellen können. Uns vertrauten unter anderem: Referenzen.
MUSTER EINER SICHERHEITSDATENBLATTES (SDB/MSDS) 2025/2026
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) 2020/878
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt
bereitstellt
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
3.2. Gemische
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur
Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch
ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen
Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit,
Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Was ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB / MSDS) und warum ist es für das Inverkehrbringen von Chemikalien unverzichtbar?
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) – international auch als SDS (Safety Data Sheet) bzw. früher MSDS (Material Safety Data Sheet) bezeichnet – ist ein offizielles Sicherheitsdokument, das gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorgeschrieben ist.
Es enthält umfassende Informationen über die Gefahren einer chemischen Substanz oder eines Gemisches sowie Anweisungen zur sicheren Verwendung, Lagerung, zum Transport und zum Verhalten im Notfall.
Ziel des Sicherheitsdatenblattes ist es sicherzustellen, dass alle Beteiligten in der Lieferkette – vom Hersteller und Importeur über den Händler bis hin zum Endanwender – über vollständige Kenntnisse der Eigenschaften und potenziellen Risiken des chemischen Produkts verfügen.
Nach EU-Recht muss das Sicherheitsdatenblatt dem Abnehmer spätestens am Tag der ersten Lieferung zur Verfügung gestellt werden. Das SDB ist eine der zentralen Verpflichtungen aus den REACH- und CLP-Verordnungen.
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Sicherheitsdatenblatt kann zu Vertriebsstopps, behördlichen Sanktionen oder rechtlichen Konsequenzen führen.
Wie erfolgt die Erstellung und Übersetzung eines Sicherheitsdatenblattes gemäß CLP- und REACH-Vorgaben?
Die Erstellung eines rechtskonformen Sicherheitsdatenblattes erfordert chemisches Fachwissen sowie fundierte Kenntnisse des europäischen Chemikalienrechts.
Der Prozess beginnt mit der Analyse der Zusammensetzung des Produkts und der Gefahreneinstufung gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging).
Auf dieser Grundlage werden alle relevanten Informationen erarbeitet, unter anderem zu:
-
physikalisch-chemischen Eigenschaften,
-
toxikologischen Daten,
-
ökotoxikologischen Auswirkungen,
-
sicheren Handhabungs- und Lagerbedingungen,
-
Expositionsbegrenzung und persönlicher Schutzausrüstung.
Jedes Sicherheitsdatenblatt muss die verbindliche 16-teilige Struktur gemäß Anhang II der REACH-Verordnung einhalten.
Alle Angaben müssen aktuell, korrekt und konsistent mit der CLP-Einstufung und Kennzeichnung sein.
Bei der Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern reicht eine reine sprachliche Übertragung nicht aus. Der Inhalt muss an die nationalen Rechtsvorschriften des jeweiligen EU-Mitgliedstaates angepasst werden, z. B. in Bezug auf:
-
nationale Arbeitsplatzgrenzwerte,
-
landesspezifische Terminologie,
-
behördliche Vorgaben und ECHA-Leitlinien,
-
die Amtssprache des Zielmarktes.
Eine fachgerechte SDS-Übersetzung erfordert daher sowohl sprachliche Kompetenz als auch regulatorisches und chemisches Know-how.
Warum sollte man die Erstellung und Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern Experten überlassen?
Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein rechtlich verbindliches und technisches Dokument. Fehler bei der Erstellung oder Übersetzung können schwerwiegende Folgen haben.
Eine falsche CLP-Einstufung, fehlende Pflichtangaben oder fehlerhafte Kennzeichnung können zu Bußgeldern, Zurückhaltung von Waren an der Grenze, Rückrufen oder Haftungsrisiken führen.
Fachkundige Dienstleister für Sicherheitsdatenblätter verfügen über Expertise in den Bereichen Chemie, Toxikologie, Umweltschutz sowie REACH- und CLP-Recht. Dadurch sind sie in der Lage, Stoffe und Gemische korrekt zu klassifizieren und rechtskonforme Sicherheitsdatenblätter gemäß den aktuellen Anforderungen der ECHA in der jeweiligen Landessprache zu erstellen.
Eine professionelle Erstellung von SDS/SDB gewährleistet:
-
vollständige Konformität mit dem geltenden EU-Recht,
-
korrekte CLP-Einstufung und Kennzeichnung,
-
Schutz von Arbeitnehmern und Endanwendern,
-
Vertrauen und Glaubwürdigkeit Ihres Produkts am Markt.
Ein korrekt erstelltes Sicherheitsdatenblatt bildet die Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement und hilft, Risiken für Gesundheit, Umwelt und Unternehmensreputation zu vermeiden.
Wie sieht das offizielle Muster für Sicherheitsdatenblätter 2025–2026 aus?
Das Sicherheitsdatenblatt-Muster 2025–2026 basiert auf den aktuellen Anforderungen des REACH-Anhangs II und berücksichtigt die neuesten regulatorischen Anpassungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).







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