WISSENSBASIS

H, EUH, P

Gefahrenhinweise (H und EUH-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) 


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Kosmetik (CPNP)

KOSMETYKA – EINFÜHRUNG DES PRODUKTS AUF DEN POLNISCHEN UND EUROPÄISCHEN MARKT (CPNP)

Verpflichtungen, die dem Verantwortlichen für das Inverkehrbringen eines Produkts auferlegt werden, sind sehr detailliert und werden regelmäßig aktualisiert, und ihre gründliche Erfüllung ist eine Sicherheitsgarantie für den Verbraucher. Genaue Einhaltung aller Anforderungen, die nicht nur in der Verordnung 1223/2009, sondern auch in anderen Rechtsakten festgelegt sind, ist eine echte Herausforderung für die verantwortliche Person, die das kosmetische Produkt vermarktet.

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