ETIKETT - KENNZEICHNUNG
GEMÄSS VERORDNUNG
In den folgenden beiden Fällen müssen die Lieferanten den in der Verpackung enthaltenen Stoff oder das Gemisch gemäß CLP kennzeichnen, bevor sie sie in Verkehr bringen:
- Wenn der Stoff als gefährlich eingestuft
ist.
- Wenn ein Gemisch einen oder mehrere Stoffe
enthält, die über einem bestimmten Schwellenwert als gefährlich eingestuft
sind.
CLP definiert den Inhalt des Etiketts und die Platzierung der verschiedenen Etikettenelemente.
ANGEBOT
Wir bearbeiten inhaltlich korrekte Etiketten (obligatorischer Inhalt des Etiketts) für neue Produkte für Verpackungseinheiten unter Berücksichtigung der Spezifität dieser Produkte für:
- Chemische Stoffe und Gemische
- Sprühdosen
- Kosmetische Mittel,
- Biozidprodukte,
- Reinigungsmittel
Informationen über die Verpackungen
Die Produktkennzeichnung umfasst:
- Den Namen, die Anschrift und Telefonnummer
des Lieferanten
- Die Nennmenge des Stoffes oder Gemisches
in der Verpackung, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (sofern
die Menge nicht anderswo auf der Verpackung angegeben ist)
- Produkt-Identifikatoren (Stoff/Gemisch)
- Piktogramme
- Signalwort (VORSICHT, GEFAHR)
- Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- Sicherheitshinweise (P-Sätze)
- Ergänzende Informationen (einschließlich
EUH-Rücksendungen)
Verteilung der Informationen auf dem Etikett eines chemischen Produkts
Gefahrenpiktogramme, Signalwort, Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise müssen auf dem Etikett zusammengestellt werden.
Gruppen von Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und Gruppen von Sicherheitshinweisen (P-Sätze), werden auf dem Etikett nach Sprachen zusammenstellen.
Zusätzlich zur Verwendung in Gefahrenpiktogrammen kann die Farbe an anderer Stelle im Etikett verwendet werden, um besonderen Kennzeichnungsanforderungen gerecht zu werden.
Größe der Piktogramme
Jedes Piktogramm deckt mindestens ein Fünfzehntel der Mindestfläche des Etiketts ab, auf der die in Art. 17 der Verordnung 1272/2008 vorgeschriebenen Informationen angebracht werden sollen (Pflichtangaben: Piktogramme, Signalwort, H-Sätze, P-Sätze). Die Mindestfläche jedes Gefahrenpiktogramms darf 1 cm2 (100 mm2) nicht unterschreiten.
Piktogramme zum Herunterladen:
Jedes Piktogramm deckt mindestens ein Fünfzehntel der Mindestfläche des Etiketts ab, auf der die in Art. 17 der Verordnung 1272/2008 vorgeschriebenen Informationen angebracht werden sollen (Pflichtangaben: Piktogramme, Signalwort, H-Sätze, P-Sätze). Die Mindestfläche jedes Gefahrenpiktogramms darf 1 cm2 (100 mm2) nicht unterschreiten.
Piktogramme zum Herunterladen: HERUNTERLADEN
Mindestabmessungen von Etiketten und Piktogrammen gemäß CLP-Verordnung 1272/2008
Die Abmessungen des Piktogramms beziehen sich auf das Piktogramm an sich und nicht auf das virtuelle Quadrat, in dem es sich befindet.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt einzeln für jeden Kunden. Die Kriterien für die Bewertung der Erstellung von Unterlagen hängen ab von: der Anzahl der Produkte, Sprachgruppe, Anzahl der Zutaten, Klassifizierung, dem Schwierigkeitsgrad. Alle von EKOS erstellten Etiketten und Sicherheitsdatenblätter entsprechen den aktuellen Anforderungen des nationalen und EU-Rechts. Kontaktieren Sie unsere Experten: ekos@ekos.gda.pl oder unter der Telefonnummer 58 305-37-46