Biozidprodukte

Biozidprodukte. Umfassende Beratung. Anmeldung beim Amt


In Polen in Verkehr gebrachte Biozidprodukte erfordern eine Genehmigung für das Inverkehrbringen, die nach einer positiven Anmeldung beim Amt für die Anmeldung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten (UPRLWMiPB) erhalten wird.

Ab dem 1. September 2015 darf ein Biozidprodukt, das aus einem entsprechenden Stoff besteht, diesen enthält oder erzeugt, auf dem EU-Markt zur Verfügung nicht gestellt werden, wenn sich der Lieferant des Stoffes oder Produkts auf dem Verzeichnis auf der Grundlage von Art. 95, betreffend die Art(en) des Produkts, nicht findet, der bestimmtes Produkt, das die Wirkstoffe enthält, gehört, deren Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist.


Anmeldung von Biozidprodukten. Unterstützung für Unternehmer bei der Durchführung einer Anmeldung.


1. Überprüfung und Bewertung der beiliegenden Dokumentationen;

2. Erstellung und Einreichung der Dokumentationen zu URPLWMIPB;

3. Erstellung des Sicherheitsdatenblattes des Biozidprodukts;

4. Unterstützung bei der Erstellung der Dokumentation für eine Änderung der Genehmigung für das Inverkehrbringen;

5. Überwachung des Verlaufs eines Prozesses der Anmeldung von Produkten;

6. Vertretung des Unternehmers vor URPLWMIPB;

7. Vorbereitung des Inhalts von Etikett, Flugblatt und Verpackung des Biozidprodukts gemäß den Vorschriften;

8. Hilfe bei der Durchführung von Labortests für ein Biozidprodukt (Wahl der Methodik für die Wirksamkeitsprüfung);

9. Beratung in Bezug auf das Recht, die Biozidprodukte und Dokumentation


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