Kosmetik


KOSMETYKA – EINFÜHRUNG DES PRODUKTS AUF DEN POLNISCHEN UND EUROPÄISCHEN MARKT (CPNP)

ANGEBOT - Registrierung des kosmetischen Mittels

Das Unternehmen EKOS bietet seinen Kunden Unterstützung bei der Gewährleistung der Konformität des eingeführten Produkts mit den geltenden Gesetzen, u. an. durch:


 – CPNP - Unternehmenskontoregistrierung und Registrierung des kosmetischen Mittels


Analyse der Kosmetikdokumentation in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009;


Bewertung der Übereinstimmung des Rezepts mit den Anhängen der Verordnung 1223/2009 (Grenzwerte für den Gehalt bestimmter Stoffe, einschließlich Konservierungsmittel und Farbstoffe);


Bewertung der Konformität oder Bearbeitung eines neuen Etiketts / Verpackungen für das kosmetische Mittel mit den in den Verordnungen 1223/2009 und 655/2013 festgelegten Anforderungen;


Registrierung der Produkte bei dem System: Cosmetic Products Notification Portal. Firmenkontoregistrierung und Produktregistrierung.

Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels (Bericht)


– Auswahl und Durchführung von Labortests;


– Erstellung der Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels (Berichts) und Unterstützung bei der Erstellung von PIF - Product Information File. Die Dokumentation wird von einem erfahrenen safety assesor erstellt;


– Beratung im Bereich der gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln. 


Basisdokumentation für das kosmetische Mittel 


– Überprüfung der gesendeten Ausgangsdaten, IFRA, Technische Datenblätter (TDS), Sicherheitsdatenblatt MSDS (mehr: Sicherheitsdatenblatt)


Individuelle oder Gruppenschulungen

- Wir führen Schulungen und Workshops zur Vermarktung kosmetischer Mittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesänderungen (2019) durch.

- Die Schulungen können individuell oder in einer Gruppe durchgeführt werden.

- Wir definieren den Umfang der Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Unternehmers, legen fest, wo nach bestimmten Informationen gesucht werden muss und wie die Sicherheit seiner Produkte gewährleistet werden kann. Wir vermitteln nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Tipps.


Bestellen Sie eine professionelle Sicherheitsbewertung des kosmetischen Mittels. Wir bieten die Beratung durch unseren Experten (Sicherheitsgutachter) in Bezug auf die EU- und lokale Vorschriften an.

Unsere Kunden sind sowohl kleine Händler oder Hersteller von Naturkosmetika als auch internationale Hersteller und Importeure von den kosmetischen Mitteln. Wir arbeiten mit vielen Vertretern und Organisationen aus der Kosmetikindustrie zusammen, wo wir als Berater auf dem Gebiet der Sicherheit kosmetischer Produkte tätig sind. In regelmäßigen Abständen erweitern wir unser Wissen über Produkte, Inhaltsstoffe und Forschungsmethoden. Wir bleiben auf dem Laufenden bezüglich Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen. 


Die Verpflichtungen, die der für das Inverkehrbringen verantwortlichen Person auferlegt werden, sind äußerst detailliert und werden regelmäßig aktualisiert. Ihre zuverlässige Erfüllung ist ein Garant für die Sicherheit des Verbrauchers. Die genaue Einhaltung aller Anforderungen, die nicht nur in der Verordnung 1223/2009, sondern auch in anderen Rechtsakten festgelegt sind, ist eine echte Herausforderung für die Person, die für das Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels verantwortlich ist.


Nach der Definition im Sinne von Art. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 werden als „kosmetisches Mittel“ alle Stoffe oder Gemische bezeichnet, die dazu bestimmt sind, mit den äußeren Körperteilen (Epidermis, Haare, Nägel, Lippen und äußere Geschlechtsorgane oder Zähne und Mundschleimhaut) in Berührung zu kommen und deren Hauptzweck es ist, sie sauber zu halten, sie zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu korrigieren (Def. nach der Verordnung 1223/2009, Art. 2, Punkt 1b).


Ein eingeführtes kosmetisches Mittel muss die gleichen Anforderungen erfüllen, wie das in der Europäischen Union hergestellte kosmetische Mittel - dies gilt insbesondere für die Zusammensetzung der Kosmetika und die erforderlichen Unterlagen - einschließlich des Sicherheitsberichts (Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel). 


Der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen ist verpflichtet, das kosmetische Mittel bei CPNP (Cosmetic Product Notification Portal) zu melden. Die Anmeldungen sollten vor oder spätestens am Tag des Inverkehrbringens des kosmetischen Mittels getätigt werden. Die Notifizierung des Mittels ausschließlich bei CPNP bedeutet keine Bestätigung der Übereinstimmung mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die ordnungsgemäße Bearbeitung des Sicherheitsberichts und des Etiketts sind zu beachten. 


Bewertung

Die Bewertung erfolgt einzeln für jeden Kunden. Die Kriterien für die Bewertung der Erstellung von Unterlagen hängen ab von: der Anzahl der Produkte, Sprachgruppe, Anzahl der Zutaten, Klassifizierung, dem Schwierigkeitsgrad. Alle von EKOS erstellten Etiketten und Sicherheitsdatenblätter entsprechen den aktuellen Anforderungen des nationalen und EU-Rechts.